“Der will doch nur spielen!”

Aber was wenn nicht? Als Halter eines Tieres sind Sie für dessen verursachte Schäden haftbar zu machen. Dabei können Schadenssummen leicht schwindelerregende Höhen erklimmen. Beißt das Tier ein Kind ins Gesicht oder rennt das Pferd auf die Strasse in den rollenden Verkehr; die Schäden können immens sein. Sind dann noch Personenschäden im Spiel, wird es schnell existenzbedrohend.

Was kann ich tun

Privatpersonen haften in Deutschland in unbegrenzter Höhe mit ihrem Vermögen für Schäden, die sie verursacht haben. Das gilt auch für Tiere, die man hält. Das gilt für Hunde und Pferde ebenso wie für Schlangen, Spinnen oder Nutztiere. Eine Tierhalterhaftpflicht schützt Sie dabei vor den Forderungen eines Geschädigten.

Sie halten andere Tiere, wie Katze, Hamster, Meerschweinchen, etc? Dann prüfen Sie bitte, ob diese bereits über Ihre (hoffentlich schon bestehende) Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.

Sollten Sie Fragen zu Ihren bestehenden Verträgen oder einer neuen Tierhalterhaftpflichtversicherung haben, kommen Sie gern auf uns zu.

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