Sind Indexpolicen die besseren Rentenversicherungen?
25.01.2017
Demnach sind die Zeiten vor allem für Interessenten jenseits der 40 Jahre härter geworden.
Im ersten Halbjahr nach der Reform sank das Volumen der von 40- bis 50-Jährigen abgeschlossenen Kreditverträge um 4 Prozent. Klingt nicht viel? Nun, das würde auf den Gesamtmarkt umgelegt eine Summe von 1,2 Milliarden Euro bedeuten!
Bei den 60- bis 70-Jährigen betrug der Rückgang sogar 12,1 Prozent! Anders als befürchtet leiden junge Kreditantragsteller dagegen kaum unter der neuen Praxis: Die 18- bis 30-jährigen steigerten ihr Kreditvolumen um 8,5 Prozent.
Neues zum Thema Leitzins. Es hat viele Anläufe gebraucht, doch Mitte Dezember hat die US-amerikanische Notenbank Fed den Schritt endlich gewagt und die Zinswende eingeleitet. Die befürchteten Negativeffekte an den Wertpapiermärkten blieben aus, da die Zinserhöhung bereits eingepreist war. Nun stellen sich viele Marktteilnehmer die Frage, ob auch die Europäische Zentralbank (EZB) in naher Zukunft ihre lockere Geldpolitik beenden könnte.
Unter Volkswirten wird erwartet, dass sich die EZB-Politik von der ihres amerikanischen Pendants abkoppelt. Die Wirtschaft in Europa steht deutlich weniger robust da als die in den USA; hinzu kommen nach wie vor ungelöste Banken- und Staatsschuldenprobleme, die bei einer Zinserhöhung an Wucht gewännen. Der oberste Euro-Währungshüter Mario Draghi hat denn auch bereits angekündigt, das Anleihenkaufprogramm mindestens bis Ende dieses Jahres fortzusetzen, also weiter Geld in die Märkte zu pumpen. Somit werden die Sparer aller Voraussicht nach weiterhin mit Niedrigzinsen leben müssen. Immerhin: Nachdem der US-Dollar wieder attraktiver geworden ist, profitiert die hiesige Exportwirtschaft vom schwächeren Euro.
Hört man sich bei Experten um, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Grundfaktoren heraus:
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Die expansive Geldpolitik hat mit ihren Unmengen an Liquidität in den letzten Jahren die Börsenindizes kräftig befeuert. Davon profitierten passive Indexfonds (ETFs) besonders, da sie die ausgewählten Indizes eins zu eins nachbilden. Auf rund zwei Billionen Euro werden die Investitionen in ETFs geschätzt, die Anleger vor allem mit ihren geringen Kosten locken.
Der Grund: Die Geldschwemme von EZB & Co. wird in absehbarer Zeit enden müssen, was wiederum den Höhenflug von Dow Jones & Co. einstweilen in eine Baisse verwandeln dürfte. Für Anleger bedeutet das, dass sie über ihr aktives Fondsmanagement nachdenken sollten.
Denn nur mit aktiver Auswahl und Kontrolle lässt sich dem Trend entgegen performen.
Hinzu kommt ein wachsendes strukturelles Risiko durch die ETFs: Diese könnten bei fallenden Kursen selbst zum Krisentreiber werden, da sie entsprechend an Wert verlieren und damit die schlechte Marktstimmung verstärken. Grund genug sich frühzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen!
Ein Indexfonds, kurz ETF (englisch Exchange Traded Funds) ist ein börsengehandelter indexbasierter Fonds, der, wie der Name schon sagt, die Wertentwicklung eines bestimmten Indexes abbildet und mitunter günstiger als reine Direktanlagen sind.
In Zeiten schleppender Garantiezinsen für Lebensversicherungen schwenkten manche Berater auf fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen um (na, macht es schon klick?)… Es kann also durchaus sein, dass du ein fondsgebundenes Versicherungsprodukt besparst, in dem auch ETFs hinterlegt sind (schau bitte mal in deinen Vertrag). Da ein fondsgebundenes Produkt jedoch nur so gut ist, wie die darin hinterlegten Fonds, solltest du das zumindest jetzt einmal hinterfragen.
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Drei Viertel von 2.100 repräsentativ ausgewählten Bundesbürgern finden dieses Kriterium bei Geldanlagen wichtig. Geringe Kosten stehen auf Platz zwei der Beliebtheitsskala, sie spielen für 60 Prozent der Befragten eine wesentliche Rolle. Für gut die Hälfte (52 Prozent) sollten die Anlageprodukte einfach und verständlich sein. Es folgen: „individuell auf mich zugeschnitten“ mit 42, „über ein Unternehmen, das der staatlichen Bankenaufsicht untersteht“ mit 37 und „schnell“ mit 36 Prozent.
Zwischen den Altersgruppen gibt es einige Unterschiede, allerdings nicht in puncto Sicherheit, die allen nahezu gleich wichtig ist. Die Kosten bei Geldanlagen spielen für die älteste Teilnehmergruppe (50- bis 65-Jährige) eine deutlich größere Rolle als für die jüngste (18- bis 34-Jährige). Ebenso verhält es sich mit der staatlichen Beaufsichtigung des beauftragten Unternehmens. Als Überraschung kann gelten, dass die Jungen signifikant mehr Wert auf eine persönliche Betreuung durch einen Berater legen als die Generation 50plus. Zugleich wünschen sie sich aber auch öfter einen Rund-um-die-Uhr-Service.
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Wird jetzt alles besser?
Von den bisherigen Pflegestufen werden künftig 5 Pflegegrade in der Pflegeleistung verankert. Die Pflegeleistungen sollen damit passgenauer auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten werden. Demenzkranke sollen leistungsberechtigt sein und einen leichteren Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten. Fünf Milliarden stehen zusätzlich zur Verfügung…
Doch was bringt das und was passiert mit den bisherigen Einstufungen?
Geistige und psychische Einschränkungen werden nunmehr ebenso wie körperliche Einschränkungen mit in die Einstufungen einbezogen. Dabei begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung den Grad der Selbständigkeit in sechs Bereichen:
Dabei ermitteln die Prüfer mit dem Begutachtungsinstrument NBA einen maximal möglichen Punktwert. Es gilt: umso mehr Punkte, desto höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen stehen zur Verfügung. Insofern erfolgt eine durchaus detaillierte Bewertung der einzelnen Fähigkeiten und ebenso eine genauere Einstufung in den künftigen Pflegegrad.
Die Neugruppierung erfolgt nach folgendem Schema:
Bisherige Pflegestufe – künftiger Pflegegrad
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe I* Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe II* Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III Härtefall Pflegegrad 5
Pflegestufe III* Pflegegrad 5
(Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit)
Wer bislang in einer bestimmten Pflegestufe eingeordnet wurde, bekommt künftig Leistungen in mindestens gleichem Umfang, teilweise sogar deutlich mehr (bisher Pflegebedürftige werden automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet; eine erneute Antragstellung für die Umstellung entfällt).
Wenn Sie sich einen ersten Überblick der zu erwartenden Pflegeleistungen und Pflegegrade verschaffen wollen, können Sie diesen Rechner benutzen (klick).
Auch die Angehörigen werden stärker berücksichtigt, denn künftig zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für alle Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 bis 5 an mindestens zehn Wochenstunden (an mindestens zwei Tage/Woche) zuhause pflegen.
Zudem werden Pflegepersonen ebenfalls in der Arbeitslosenversicherung versichert werden können, was ein zusätzliches Maß an sozialer Sicherung für die Pflegenden bedeutet.
Doch was ist die Kehrseite der Medaille?
Wenn man sich mit Pflegefachkräften einmal genauer unterhält, schwebt die Angst mit, dass der Medizinische Dienst künftig weniger bzw. geringere stationäre Pflegekostenübernahmen ausmachen wird, da die dafür erforderlichen Gesamtpunkte schlichtweg fehlen. In der Folge wird es zu vermehrten ambulanten Pflegedienstleistungen kommen, was wiederum die Unterstützung der Angehörigen nach sich ziehen dürfte oder aber zur stärkeren Belastung der Angehörigen zur Finanzierung an vollstationären Unterbringungskosten.
Ob sich diese Prognose bewahrheitet, werden die nächsten Monate zeigen. Wir bleiben dran.
Stand 12/2016. Alle Angaben wie immer freibleibend und ohne Gewähr. Link zum Bundesgesundheitsministerium und dem PSG
Hier die neuen Bemessungsgrundlagen für das Jahr 2017…
Unter anderem ist das Höchstabzugsvolumen für Altersvorsorgeaufwendungen (Schicht I) auf nunmehr EUR 23.362 gestiegen. Auch der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden angehoben.
Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt bei EUR 8.820 und für Verheiratete bei EUR 17.640 p.a.
Der Kinderfreibetrag steigt auf EUR 3.678, der Entlastungsbetrag für Alleinstehende auf EUR 1.908.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2017 bei monatlich EUR 4.350 bzw. EUR 52.200 jährlich.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung liegt 2017 bei monatlich EUR 4.800 bzw. EUR 57.600 jährlich.
Damit beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung monatlich höchstens EUR 317,55.
Für am 31.12.2002 bereits PKV-Versicherte liegt die Versicherungspflichtgrenze 2017 bei monatlich EUR 4.350 bzw. EUR 52.200 jährlich.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte. Für Versicherte mit Kindern gilt somit ein Beitragssatz von 2,55 Prozent und für Kinderlose ein Beitragssatz von 2,8 Prozent.
Die Beitragssätze zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bleiben hingegen vorerst unverändert.
Die Mindestbemessungsgrundlage in der GKV beträgt
Die Höchstbemessungsgrenze hingegen liegt bei EUR 4.350,- mtl.
Stand 19.12.2016 Alle Angaben ohne Gewähr.
Ihr habt Fragen zu den einzelnen Werten? Kommt einfach auf uns zu (klick) oder nutzt die Chatfunktion 😉
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie untersucht, wie es um die Rentenvorsorge der Selbstständigen bestellt ist. Im Fokus standen jene 57 Prozent von ihnen, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der nicht obligatorisch Versicherten haben ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro, in Geld, Immobilien oder weiteren Kapitalanlagen. Bei 40 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf über eine Viertelmillion Euro.
Auf der anderen Seite jedoch fährt jeder fünfte Solo-Selbstständige ein hohes Altersarmutsrisiko, hat also weder ein größeres Vermögen noch eine Rentenversicherung. Über alle Selbstständigen hinweg liegt die Quote der besonders Armutsgefährdeten bei 12 Prozent. Eine „massenhafte Altersarmut“ droht damit laut DIW-Analyst Karl Brenke zwar nicht, aber eine „beachtliche Minderheit“ müsse sich darauf einstellen, später mit der staatlichen Grundsicherung auskommen zu müssen. Bundessozialministerin Andrea Nahles möchte die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren, was die Christdemokraten allerdings ablehnen.
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