Eine Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz, kein Sparvertrag. Im Todesfall wird die Versicherungssumme an den im Vertrag genannten Hinterbliebenen ausbezahlt. Bestehen, gerade bei einer Baufinanzierung, noch erhebliche Verbindlichkeiten, sollte man über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken, um die Angehörigen zu schützen. Anderenfalls kann es schnell passieren, dass im Todesfall auch das Haus verkauft werden muss, da die Angehörigen nicht mehr in der Lage sind, die Darlehensraten weiter zu bedienen.

Wer nicht aufpasst, den bestraft das Finanzamt!

Vor allem unverheiratete Paare sichern sich oft zusammen in einem Einzelvertrag ab. Im Todesfall wird dann die Todesfallsumme an den Hinterbliebenen bezahlt. Eine Konstellation, die auch der Finanzbehörde gefällt, denn es fällt mitunter eine Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer an!

Wird eine Todesfallleistung aus dem Vertrag ausbezahlt, erhebt die Finanzbehörde nämlich generell eine Erbschaftssteuer. Steuerfrei ist diese Leistung nur, wenn man als Leistungsempfänger auch die Beiträge für den Vertrag bezahlt hat.

Empfehlenswerter ist deshalb folgende Ausgestaltung:

Sie und ihr Partner schließen jeweils eine Risikolebensversicherung ab, in der immer der andere Partner versichert ist.

Als Bezugsberechtigten setzt man sich jedoch selbst ein. Versicherungsnehmer sind somit Sie; die versicherte Person ist der Partner. Vor allem bei größerem Vermögen ist die sogenannte “Überkreuzversicherung” sehr vorteilhaft, da die Erbschaftssteuerfreibeträge durch die Auszahlung unangetastet bleiben.

Es macht deshalb unbedingt Sinn, auch bestehende Verträge ggf nachträglich anzupassen.

Kommen Sie bei etwaigen Fragen gern auf uns zu.

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