Die Regionalklasse, die das Schadensaufkommen in einem Zulassungsbezirk ausdrückt, ist einer
der Faktoren für die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung. Für 108 der circa 400 Bezirke
in Deutschland werden sich die Regionalklassen 2025 auf Basis aktueller Schadensbilanzen
ändern.
Das hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämien von rund 9,4 Millionen Kfz-Haltern. Etwa
die Hälfte davon wird günstiger eingestuft. Freuen können sich vor allem Versicherte in Bayern,
wo fast jeder vierte in eine vorteilhaftere Kategorie rutscht. Generell finden sich in den
vergleichsweise dünn besiedelten Flächenländern die niedrigsten Schadenswerte, so auch in
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die
Unterschiede zwischen den Bezirken können beträchtlich sein: In Großstädten wie Offenbach
und Berlin liegt das Schadensaufkommen etwa 40 Prozent über dem Bundesschnitt, im ElbeElster-Bezirk in Brandenburg rund 30 Prozent darunter.
Eine günstigere Regionalklasse läuft allerdings nicht automatisch auf eine Beitragssenkung
hinaus. Die deutschen Kfz-Versicherer stehen enormen Kostensteigerungen – insbesondere bei
Reparaturen und Ersatzteilen – gegenüber und arbeiten defizitär. Beitragserhöhungen sind daher
unvermeidlich.
Aktuelle News
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal 250 Millionen
Euro jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet
der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: 330
Millionen Euro leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer
Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund
50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem
Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden
pro Jahr auftraten. Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019
wurde die Marke von 1.000 Euro pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon 1.460 Euro.
„Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch
immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja
Käfer-Rohrbach.
Versicherer bemängeln E-Auto-Reparaturkosten
27.08.2024
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
Pflegekosten auf Höhenflug
15.07.2024
Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro
verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im
nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung
zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als in früheren
Jahren. Als Hauptgrund nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen
ungewöhnlich starken Anstieg der Pflegefallzahlen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich
mithin auf eine weitere Pflegeversicherungs-Beitragsanhebung einstellen.
Die jüngste Reform hat mit ihren Pflegekostenzuschüssen derweil nicht zu einer echten
Entlastung der Pflegebedürftigen geführt, da die Heimbetreiber unter Kostensteigerungen
ächzen. Im Januar kletterte der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege
im ersten Jahr auf 2.576 Euro monatlich, so viel wie nie zuvor. Wer sein Vermögen nicht diesem
Kostenrisiko aussetzen will, sollte frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Je
nach Typ und Konditionen zahlt sie im Pflegefall entweder ein Tagegeld oder eine Rente aus
oder erstattet die nachgewiesenen Kosten.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die lang ersehnte Wende vollzogen und den
Leitzins erstmals seit 2019 wieder gesenkt hat, geben sich Marktbeobachter verhalten
hinsichtlich der makroökonomischen Bedeutung. Große Euphorie an den Märkten trat nicht ein,
da diese die Zinssenkung „bereits eingepreist“ hatten, wie etwa ifo-Präsident Clemens Fuest
erklärte. Seine Erwartung: „Dass weitere Zinssenkungen bald folgen können, ist angesichts
deutlich steigender Löhne und verschobener Zinssenkungen in den USA eher fraglich.“
Auch der Versicherer-Gesamtverband GDV geht von einem zähen Abstieg vom Zinsgipfel aus: „Er
muss und wird länger dauern als der Weg bergauf, denn die Inflation geht nur langsam zurück.
Preise für Dienstleistungen und vor allem die jüngsten Lohnentwicklungen bremsen den
Inflationsrückgang spürbar aus. Vor weiteren Zinsschritten sind daher klare Daten nötig, die
zeigen, dass der Preisdruck sich verlässlich und dauerhaft abschwächt.“
Kurzfristig sollten Anleger daher nicht auf merkliche konjunkturelle Impulse durch die
Zinspolitik setzen. Die sicherheitsorientierten unter ihnen können sich immerhin noch längere
Zeit über ein Zinsniveau freuen, das festverzinsliche Assets vergleichsweise attraktiv macht.
Der Höhenflug des Goldpreises seit Ende 2022 verleitet die Bundesbürger offenbar nicht dazu,
sich von ihren Goldbeständen zu trennen – eher im Gegenteil. Laut der vom CFin – Research
Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin durchgeführten Umfrage
„Goldinvestments 2024“ hielten sich Käufe und Verkäufe insgesamt in etwa die Waage. 4,4
Prozent der Befragten haben 2023 erstmals Gold erworben, mehr als in der Vorgängerstudie von
2021. Im Schnitt investierten sie dabei 4.764 Euro. Drei Viertel aller Käufer gaben an, auch
weiterhin Gold erwerben zu wollen. Die Hauptmotivation liegt im Schutz vor Inflation und im
Werterhalt.
Fast 28 Millionen Deutsche besitzen der Studie zufolge Gold, dessen Gesamtwert sich auf rund
315 Milliarden Euro beläuft. Gösse man all dieses Gold mitsamt den Beständen der Bundesbank
in einen Würfel, dann hätte er eine Kantenlänge von 8,6 Metern. Am beliebtesten bei
Privatpersonen sind Goldmünzen und -barren, die sich allein auf 5.230 Tonnen summieren.
Sowohl die Lebens- als auch die Schaden- und Unfallversicherer hierzulande verfügen über
ausreichend Rücklagen, um ihren Verpflichtungen auch in Krisenszenarien jederzeit
nachkommen zu können. Laut den jüngsten Berichten zur Solvabilität und Finanzlage (Solvency
Financial Condition Reports, SFCR), die jährlich vorgelegt werden müssen, sind die sogenannten
mittleren Bedeckungsquoten 2023 gegenüber dem Vorjahr auf hohem Niveau konstant
geblieben: Die Lebensversicherer kommen im Schnitt auf 305, die Schaden- und
Unfallversicherer auf 280 Prozent. 2022 waren es 306 und 281 Prozent. Bereits 100 Prozent
sollen ausreichen, um ein theoretisches Krisenszenario durchstehen zu können, das alle zwei
Jahrhunderte eintritt. Bezieht man die Übergangsmaßnahmen mit ein, von denen immer weniger
Versicherer Gebrauch machen, liegt die Quote in der Lebensversicherung sogar bei 479 Prozent.
Die Solvabilität der Versicherer hat zuletzt vor allem von den gestiegenen Zinsen profitiert,
während sie andererseits durch die hohe Inflation belastet wurde. Beide Faktoren scheinen sich
in ihrer Wirkung in etwa aufgehoben zu haben.
Haben „Finfluencer“ zu viel Einfluss?
17.06.2024
Finanz-Influencer erreichen auf sozialen Medien mittlerweile Millionen von Menschen. Nicht
immer jedoch sind die Anlagetipps dieser „Finfluencer“ seriös und frei von monetären
Eigeninteressen. „Wer solchen Tipps blind folgt, riskiert Kapitaleinbußen bis hin zum
Totalverlust“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer
Homepage.
Der Reichweite der Finfluencer hat das bisher keinen Abbruch getan. Ihr Erfolgsrezept liegt
meist in einer Einbettung der Finanzthemen in persönliche Geschichten und in emotionaler
Aufladung. „Finfluencing ist eine Form des Infotainments“, meint denn auch Monika Kovarova-
Simecek von der Fachhochschule St. Pölten, an der zu Methoden und Einfluss der „Geldflüsterer“
geforscht wird.
Zwei Bundestagsabgeordnete fordern nun eine strengere Regulierung des Influencer-Marketings
auf EU-Ebene, inklusive eines Werbeverbots für bestimmte (Finanz-)Produkte. Für die Anleger
wäre es wohl ein Gewinn: Einer Studie des Swiss Finance Institute zufolge führte die Mehrheit
von 29.000 ausgewerteten Finfluencer-Tipps zu Anlegerverlusten.
Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine
neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten
rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen
bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern mit der neuen
Online-Plattform hochwasser-check.com nun eine kostenlose, schnelle und unkomplizierte
Option, adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen herauszufinden. Rund
22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe
weiterer Daten sind nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der
deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention
flankiert.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDVHauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig
nicht in Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.