die neuen Pflegestufen – Pflegegrade ab 2017

Viele Jahre wurde geredet und geredet. Dann gab es temporäre Flickenlösungen. Nun tritt zum 1. Januar 2017 das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es ist gelinde gesagt die größte Pflegereform die dieses Land je gesehen hat!

Wird jetzt alles besser?

Von den bisherigen Pflegestufen werden künftig 5 Pflegegrade in der Pflegeleistung verankert. Die Pflegeleistungen sollen damit passgenauer auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten werden. Demenzkranke sollen leistungsberechtigt sein und einen leichteren Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten. Fünf Milliarden stehen zusätzlich zur Verfügung…

Doch was bringt das und was passiert mit den bisherigen Einstufungen?

Geistige und psychische Einschränkungen werden nunmehr ebenso wie körperliche Einschränkungen mit in die Einstufungen einbezogen. Dabei begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung den Grad der Selbständigkeit in sechs Bereichen:

  1. Mobilität
  2. kognitive (geistige Wahrnehmung z.B.) und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Dabei ermitteln die Prüfer mit dem Begutachtungsinstrument NBA einen maximal möglichen Punktwert. Es gilt: umso mehr Punkte, desto höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen stehen zur Verfügung. Insofern erfolgt eine durchaus detaillierte Bewertung der einzelnen Fähigkeiten und ebenso eine genauere Einstufung in den künftigen Pflegegrad.

Die Neugruppierung erfolgt nach folgendem Schema:

Bisherige Pflegestufe  –  künftiger Pflegegrad

Pflegestufe 0                      Pflegegrad 2

Pflegestufe I                       Pflegegrad 2

Pflegestufe I*                     Pflegegrad 3

Pflegestufe II                      Pflegegrad 3

Pflegestufe II*                    Pflegegrad 4

Pflegestufe III                     Pflegegrad 4

Pflegestufe III Härtefall         Pflegegrad 5

Pflegestufe III*                   Pflegegrad 5

(Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit)

Wer bislang in einer bestimmten Pflegestufe eingeordnet wurde, bekommt künftig Leistungen in mindestens gleichem Umfang, teilweise sogar deutlich mehr (bisher Pflegebedürftige werden automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet; eine erneute Antragstellung für die Umstellung entfällt).

Wenn Sie sich einen ersten Überblick der zu erwartenden Pflegeleistungen und Pflegegrade verschaffen wollen, können Sie diesen Rechner benutzen (klick).

Auch die Angehörigen werden stärker berücksichtigt, denn künftig zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für alle Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 bis 5 an mindestens zehn Wochenstunden (an mindestens zwei Tage/Woche) zuhause pflegen.

Zudem werden Pflegepersonen ebenfalls in der Arbeitslosenversicherung versichert werden können, was ein zusätzliches Maß an sozialer Sicherung für die Pflegenden bedeutet.

Doch was ist die Kehrseite der Medaille?

Wenn man sich mit Pflegefachkräften einmal genauer unterhält, schwebt die Angst mit, dass der Medizinische Dienst künftig weniger bzw. geringere stationäre Pflegekostenübernahmen ausmachen wird, da die dafür erforderlichen Gesamtpunkte schlichtweg fehlen. In der Folge wird es zu vermehrten ambulanten Pflegedienstleistungen kommen, was wiederum die Unterstützung der Angehörigen nach sich ziehen dürfte oder aber zur stärkeren Belastung der Angehörigen zur Finanzierung an vollstationären Unterbringungskosten.

Ob sich diese Prognose bewahrheitet, werden die nächsten Monate zeigen. Wir bleiben dran.

Stand 12/2016. Alle Angaben wie immer freibleibend und ohne Gewähr. Link zum Bundesgesundheitsministerium und dem PSG 

 

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