Auch Demenzkranke sind prinzipiell schadensersatzpflichtig
Auch Demenzkranke sind prinzipiell schadensersatzpflichtig
Till Schweiger`s “Honig im Kopf” hat liebevoll gezeigt, wie das Thema Demenz in Familien Einzug hält. Demenzerkrankte verlieren nach und nach ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Im Zuge dessen passieren vermehrt kleine Ungeschicke bis hin zu großen Schäden. Viele Angehörige von Erkrankten fragen sich dann, ob der Demenzkranke dafür überhaupt noch haftbar gemacht werden kann.
Die Antwort lautet: Es kommt drauf an. Eine pauschale Regelung gibt es nicht, daher muss in jedem Einzelfall eine individuelle Einschätzung erfolgen. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt daher dringend, nicht auf eine Haftpflichtversicherung zu verzichten. Sie greift nicht nur, wenn die Deliktfähigkeit gegeben ist, sondern unterstützt den Versicherten auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche – unter anderem mit Übernahme der Kosten für Gutachten und einen eventuellen Gerichtsprozess. Eine private Haftpflichtversicherung kostet nur wenige Euro im Monat.
Fazit
Eine private Haftpflichtversicherung leistet, solange der Versicherte deliktfähig ist, also für Schäden verantwortlich gemacht werden kann. Stellt sich aufgrund des fortgeschrittenen Demenzstadiums heraus, dass bereits Deliktunfähigkeit eingetreten ist, verweigern die meisten Versicherer jedoch ihre Leistung.
Wenn ein Demenzkranker sein Handeln also nicht mehr kontrollieren kann, kann er auch nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden. Insofern bietet die Haftpflichtversicherung dann auch keinen Schutz. Wir empfehlen daher sich regelmäßig mit den ärztlichen Betreuern über den Zustand informieren zu lassen.