Das Baurecht macht auch vor Amtsinhabern nicht halt
Jeder Bauherr kennt das: vor Beginn der Bauarbeiten muss die Baugenehmigung erwirkt werden. Dieses Unterfangen kann mitunter sehr langatmig und, je nach Bauvorhaben, auch sehr umfangreich ausgestaltet sein. Es ist deshalb ratsam, sich einen möglichst langen Zeitraum für das Genehmigungsverfahren einzuplanen, um nicht unnötige Bauzeitzinsen während dieser Zeit bezahlen zu müssen.
Umso ärgerlicher ist es, wenn sich nach der Genehmigungserteilung Änderungen am Bau ergeben. Diese müssen dann zur erneuten Prüfung beim Amt eingereicht werden, was mit erneuten Bearbeitungszeiten und –gebühren verbunden sein kann.
Was jedoch, wenn man selbst Baudezernent ist und auf die Genehmigungserteilung einwirken kann? Es gelten auch in diesem Fall keine anderen Regeln. So kam es, dass der Baudezernent Potsdams, Matthias Klipp (Grüne), für die Vergrößerung seines eigenen Hausbaus eine Änderungsgenehmigung hätte einholen müssen. Ob er das tat oder sich die Genehmigung wie von Zauberhand ergab, bleibt abzuwarten. In jedem Fall scheint es als Grund für die Suspendierung des Matthias Klipp zu genügen, die ihm der Oberbürgermeister Jann Jakobs aussprach.
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