Fitness-App kann zur finanziellen Katastrophe führen

Fitness-App kann zur finanziellen Katastrophe führen

Der Frühling ist da. Potsdam blüht und ist zunehmend voll mit Joggern, Radfahrern und anderern Fitnessbegeisterten. Immer mehr von Ihnen tragen kleine Geräte, die ihre Vitalwerte und Aktivitäten aufzeichnen und ans Smartphone senden – vom Puls und Blutdruck über die gegangenen Schritte und zurückgelegten Entfernungen bis hin zur Schlafdauer und Ernährung. Die sogenannten Wearables sind, primär in Form kleiner Fitness-Armbänder, der aktuelle große Hype am Technik-Gadget-Markt.

Die mit ihrer Hilfe gesammelten Daten sind potenziell nicht nur für den jeweiligen Nutzer interessant. Schließlich kann man daraus auch, zumindest in Umrissen, Rückschlüsse auf den Lebenswandel ziehen.

So ist es nur folgerichtig, dass auch die Versicherer die darin liegenden Chancen aufgreifen

Wie schon in der jungen Versicherungsklasse der Telematik-Kfz-Tarife, die das individuelle Fahrverhalten auswerten, bieten erste Krankenkassen Rabatte an, wenn die Kunden mittels Daten aus entsprechenden Fitness-Apps ihren gesunden Lebensstil nachweisen. Und wie in der Telematik stellen Verbraucherschützer die Frage nach dem Datenschutz. Hier wie dort gilt: Jeder ist Herr über seine Daten und kann entscheiden, wie viel sie ihm wert sind. Laut einer Bitkom-Umfrage wäre rund ein Drittel der Deutschen zur Herausgabe ihrer Daten bereit.

Ob das im Einzelnen sinnvoll ist, sollte man anhand der Aussage von Jens Baas, Chef der größten Krankenkasse Deutschlands (Techniker Krankenkasse – TK), bewerten. Dieser möchte die App-Informationen künftig in der geplanten elektronischen Patientenakte sammeln und verwalten. Immerhin hätte der behandelnde Arzt dann erweiterte Informationsmöglichkeiten und kann so demnach mitunter genauere Diagnosen stellen.

Klingt gut! Oder?

Jeder der einen biometrischen Antrag bei einer Versicherung stellt, ist zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen verpflichtet (bei Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung u.a.). Was vielen nicht klar ist: im Leistungsfall prüfen die Versicherer gern auch mal die Krankenakten der Versicherten durch. Das kann (aufgrund der Einwillungserklärung im Versicherungsantrag) auch gern mal die Rückfrage bei der gesetzlichen Krankenkasse sein. Wenn sich dann in der elektronischen Patientenakte Angaben finden, die im Widerspruch zum erklärten Gesundheitszustand stehen, ist der Ärger vorprogrammiert. Der Versicherer wird sehr wahrscheinlich die Leistungsprüfung bis zur Klärung zurückstellen und im schlimmsten Fall sogar gänzlich die Leistung verweigern (man kennt das unter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung).

Wer dann auf eine ersehnte BU-Rente oder eine Todesfallleistung zur Tilgung der Baufinanzierung hoffte und die Leistung wird verweigert, steht schnell vor dem finanziellen Ruin!

Sollte Ihnen also Ihre Kasse die Offenlegung der Fitness-App-Daten ans Herz legen: denken Sie bitte nach, bevor Sie handeln!

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