Führerscheinverlustversicherung – eine gute oder schlechte Idee?

Führerscheinverlustversicherung – eine gute oder schlechte Idee?. Wer dazu neigt, nach ein paar Gläsern Bier, Wein oder Spirituosen allen Vorsichtsmaßregeln zum
Trotz noch selbst Auto zu fahren, findet bald ein passende Versicherung für den möglichen
Führerscheinverlust. Ein kleiner Bremer Versicherer will nämlich in Kürze – ein genaues Datum ist
nicht bekannt – eine Police einführen, die bei bis zu dreimonatigem Fahrverbot die Mobilität
sicherstellt. Die „Führerscheinverlustversicherung“ übernimmt im Schadensfall die Kosten für zum
Beispiel Taxi oder Chauffeur, voraussichtlich bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Schutz greift
auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Anlässen für Führerscheinverlust, weshalb
die Police in der Branche den Spitznamen „Raser-Versicherung“ erhalten hat. Die Prämie soll
pauschal bei 300 Euro jährlich liegen.

Erste Interessenten für Führerscheinverlustversicherung

Laut dem Anbieter haben sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weniger begeistert von dem
Angebot sind Verbraucherschützer: „Das lädt doch gerade dazu ein, sich nicht an geltende
Vorschriften zu halten“, moniert etwas der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Der
Versicherer beruft sich auf ein Versicherungs-Vorbild aus England; in Österreich hingegen wurde
2004 die Einführung einer ähnlichen Police verboten.

Was ist versichert?

Folgende Vergehen, die zu einem Führerscheinverlust für die oben genannte Dauer (1 bis 3 Monate) führen, sind versichert. Hierbei handelt es sich jeweils um Fahrverbote:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Auffahren und ungenügender Abstand
  • Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09
  • Handynutzung
  • Vorfahrtverletzung
  • Vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
  • Vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung

…sowie weitere Vergehen nach der StVO.

Was ist nicht versichert?

Ausgeschlossen sind folgende Risiken:

  • Alkohol ab einem Promillewert von 1,1
  • Fahren unter Einfluss von Drogen
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Entziehung des Führerscheins für mehr als 3 Monate
  • Aberkennung der Fahrerlaubnis
  • Versicherungssumme
  • Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
  • Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
  • Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR

 

Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung – klick

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