Vorsicht vor fliegenden Eisbrocken
Eisbrocken – was soll schon passieren?
Neben vereisten und verschneiten Straßen sowie schlechter Sicht birgt der Winter eine weitere Gefahr für Autofahrer: gefrorene Eisbrocken und -platten, die von fahrenden Lkw herunterrutschen und dabei allzu oft auf Autos in der Nähe krachen. Zwar sind Brummifahrer eigentlich verpflichtet, ihren Lkw vor dem Losfahren von Eisbrocken zu befreien. Doch nicht jeder denkt daran oder nimmt sich die Zeit dafür, auch wenn das Unterlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Hätten Sie`s gedacht?
Fast jeder Autofahrer kennt das Phänomen, wenn sich gefrorene Schneeplatten vom Autodach lösen und nach hinten rauschen. Nun vergrößern wir einmal das Autodach auf die Fläche eines Lkw-Planenanhängers. Da sich auf einem Lkw mit Planen schon einmal mehrere Hundert Liter Wasser sammeln können, haben die darauf gefrorenen Eisplatten das Potenzial, großen Schaden an Personen und Fahrzeugen zu verursachen (zum Vergleich: eine durchschnittliche Badewanne fasst lediglich zwischen 120 und 150 Liter). Im Falle des Falles sollten betroffene Autofahrer sich nach Möglichkeit das Lkw-Kennzeichen merken und versuchen, den Brummifahrer – der häufig von einem solchen Vorfall gar nichts mitbekommt – über die Gefahr zu informieren. Notieren Sie sich in diesem Fall ferner Zeitpunkt und Ort des Geschehens. Den Schaden begleicht dann in der Regel die Haftpflichtversicherung des Lkw. Wenn dessen Halter nicht ausfindig gemacht werden kann, steht die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Pflicht.