Kfz-Versicherung: Preisunterschiede von bis zu 392 Prozent
finever GmbH | Keine Kommentare17.11.2015
Dass sich der Wechsel der Kfz-Versicherung richtig lohnen kann, ist allgemein bekannt. Wie atemberaubend die Unterschiede sein können, belegt nun die zum fünften Mal erschienene „Marktstudie zur Preissituation im deutschen Kfz-Versicherungsmarkt“.
Prof. Dr. Thomas Köhne vom unabhängigen Institut für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat für die Studie die Angebote für zehn Musterkunden in 30 deutschen Regionen verglichen. Ergebnis: Das Einsparpotenzial bei einem Wechsel der Kfz-Police beträgt im Schnitt 46,8 Prozent. Zwischen dem jeweils günstigsten und teuersten Tarif für einen Musterkunden liegen durchschnittlich 1.309 Euro. Die größte beobachtete Spanne beträgt satte 392 Prozent (der teuerste Tarif beläuft sich also auf knapp das Fünffache des günstigsten), und auch der geringste Unterschied immerhin noch 139 Prozent.
Diese Zahlen unterstreichen, wie sinnvoll es ist, die eigene Kfz-Versicherung immer wieder auf die Probe zu stellen – das Einsparpotenzial beläuft sich in der Regel auf eine dreistellige Summe.
Doch Vorsicht vor Online-Lockangeboten zur Kfz-Versicherung!
Die Leistungsunterschiede zwischen Premium- und Basistarifen sind längst nicht jedem bekannt.
So kann es sein, dass man eine wesentlich schlechtere Rückstufung im Schadenfall durch den Versicherer erhält, wenn man in einem Billigtarif versichert ist.
Aufschluss bietet ein Blick in die Rückstufungstabelle des jeweiligen Versicherers.
Weitere Vertragsfallen:
- keine freie Werkstattwahl im Schadenfall
- eingeschränkter Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
- keine umfassende Wildschadenklausel
- keine Folgeschäden eines Marderbisses versichert usw
Das schreiben die Medien hierüber: klick
Potsdamer Kfz-Versicherungsvergleich

Es lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Im Fall von Kollisionen mit Falschparkern sollte beachtet werden, dass grundsätzlich derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Denn auch hier gilt das alte Gebot, dass sich Autofahrer den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen und nicht einfach auf das Fehlverhalten anderer verweisen können. Allerdings können auch Falschparker in bestimmten Fällen mithaften, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Während den Unfallverursacher die Hauptschuld trifft, hängt die Haftung des Falschparkers davon ab, in wie weit er zuvor die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Ärgerlich ist es auch, wenn man gerade wegfahren möchte, nur um dann festzustellen, dass das eigene Auto von einem Falschparker zugestellt wurde. Zwar darf man den Wagen wegschleppen und sich die Kosten später vom Verkehrssünder erstatten lassen. Allerdings muss der Geschädigte für den Abschleppdienst in Vorleistung gehen und weiß nicht, wann er sein Geld überhaupt wiedersieht. Daher sollten zugeparkte Opfer auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, um sich bestätigen zu lassen, dass man im Recht ist. Zeugen oder Fotos helfen in dieser Situation ebenfalls weiter. Wer jedoch, zum Beispiel zum schnellen Entladen, in der zweiten Reihe parken muss, kann das Risiko, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird etwas verkleinern. Dazu sollte zum Beispiel die Handynummer an der Windschutzscheibe befestigt werden, um schnell kontaktiert werden zu können. (Quelle CASMOS Media GmbH)