Rabatt für sportliche Versicherungskunden
finever GmbH | Keine KommentareInfolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Was wir gestern in Berlin und Potsdam erlebt haben, wird uns noch häufiger begleiten. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Die Anzahl der Regentage in der Region Berlin – Potsdam lag in den Jahren 1981 – 2010 bei durchschnittlichen 120 Tagen pro Jahr.
Die Anzahl der Starkregen – Tage hingegen bei 2 pro Jahr. Wenn wir also von ehemals 2 Starkregen-Tagen im Jahr ausgehen, wird es sich auf 3 Tage erhöhen. Wie massiv ein solches Ereignis wirken kann, haben wir gestern umfassend miterleben dürfen: geflutete Keller, versunkene Autos, wasserüberflutete Tunnel oder auch auf der Hauptstrasse SUP-paddelnde Anwohner.
Da die Kanalisation diese massiven Wassermengen nicht vollumfänglich aufnehmen kann, kam es zu Rückstau in zahlreichen Häusern. Was ist ein Rückstau (klick)?
Wenn der Keller geflutet wurde…
…kann man das entweder selbst beheben oder greift zum Notruf. Wer die 112 wählt, kann auf Hilfe hoffen, sofern diese Nummer erreichbar ist. Im Landkreis Oberhavel fiel der Notruf 112 gestern wegen Überlastung aus. Kommt dann die Feuerwehr zum Einsatz, um etwa den Keller auszupumpen, folgt in der Regel bald darauf der Gebührenbescheid.
Kommt die Feuerwehr, wird`s teuer
Wenn es sich nicht gerade um einen Brandeinsatz handelt, werden mitunter teils hohe Gebühren fällig. Wie hoch die Kosten im Detail ausfallen, bestimmt die Satzung einer jeden Gemeinde in der Regel selbst. Doch nicht alle Einsätze muss man bezahlen. Hier findest du eine kleine Übersicht (klick). So berechnet Potsdam pro Stunde und Einsatzkraft derzeit 63,20 EUR. Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände kosten bis zu 641,20 EUR – pro Stunde wohlgemerkt! Da kommt schnell eine ordentliche Summe zusammen. Anbei die Satzung der Feuerwehr Potsdams (klick).
Wer sich vor solchen Kosten schützen möchte, sollte sein Haus oder Wohnung über eine Elementarschadendeckung absichern. Für wenige Euro im Jahr ist man so vor den finanziellen Folgen von Starkregen, Überschwemmung & Co. geschützt. In der Regel wird dieser Versicherungsschutz in der Hausratversicheung und Gebäudeversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent pro Schadenfall angeboten, die auf 500,- EUR begrenzt ist (Versicherer- und tarifabhängig).
Nicht auf die lange Bank schieben
Zehntausende Häuser werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
Solange die Zonen noch nicht neu verhandelt wurden, macht es Sinn noch schnell den Elementarschadenschutz abzuschließen.
Zum Hausratversicherungsvergleich: http://www.versicherungsmakler-potsdam.com/wohnung-haus/hausratversicherung/
Zum Wohngebäudeversicherungsvergleich: http://www.versicherungsmakler-potsdam.com/wohnung-haus/gebaeudeversicherung/
Du hast Fragen oder benötigst Hilfe bei einem Schadenfall? Komm auf uns zu: schreibe in den Chat oder vereinbare einen Telefontermin (klick).
Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras und die damit aufgenommenen Amateurvideos hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist den meisten Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.
Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen viele Menschen dazu, ihre Ausgaben zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme merklich reduziert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen.
Mangelhafte Beratung bei Garantieversicherungen für Smartphone, Kamera & Co.
finever GmbH | Keine Kommentare07.06.2016
Wer ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch Garantieversicherungen angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau leistet. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen üblicherweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.
Es galt lange als Selbstverständlichkeit: Wer regelmäßig Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe verzeichnet, bezahlt für sein Girokonto nichts. Damit könnte es bald vorbei sein: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert den Geldhäusern ihr Brot-und-Butter-Geschäft. Geld zu verwahren bringt keine Zinsen mehr ein, sondern kostet mittlerweile sogar Geld.
Viele Bankkunden spüren das bereits in Form erhöhter oder neu eingeführter Gebühren, beispielsweise für Papierüberweisungen oder Kreditkartenumsätze. Doch auch das kostenlose Girokonto selbst steht zur Disposition. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, diagnostiziert Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon. Und Postbank-Chef Frank Strauß sekundiert: „Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Sie zahlen auch für Strom, ein Teil der Bankdienstleistungen ist wie Strom eine Versorgung.“ Offenbar werden die meisten Bankkunden bald umdenken müssen.
Das eine Unfallversicherung durchaus sinnvoll ist, ist unbestritten. So leistet sie bei Folgen einer unfallbedingten Invalidität durch Einmalzahlung oder einer Unfallrente. Wenn die gesundheitliche Leistungsfähigkeit durch einen Unfall auch zu geringeren Einkünften führt, ist man über die Leistungen aus der Unfallversicherung nicht nur dankbar, sondern oft auch existenzsichernd.
Das Problem
Nicht jeder bekommt einen Unfallschutz. Versicherer fragen bei Antragstellung regelmäßig nach dem aktuellen Gesundheitszustand. Vor allem wenn dann Vorerkrankungen im Antrag anzugeben sind, folgt dann auch schnell die Antragsablehnung durch den Versicherer.
Man steht ohne Versicherungsschutz da.
Durch Zusammenarbeit mit namhaften Versicherern ist es uns nun möglich Unfallversicherungsangebote ohne Gesundheitsprüfung anzubieten. Betroffenen bietet sich somit die Gelegenheit in den Genuss dieser Absicherung zu kommen, für die es bislang keine Lösung gab.
Interessierte melden sich daher bitte via eMail oder Kontaktformular. Wir helfen gern bei der Antragstellung und stehen für Fragen zur Seite.
